Die neue Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2011 (EGG 2011)

Seitdem im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, das damalige Stromeinspeisungsgesetz verdrängt und den Blickwinkel ganz klar in Richtung erneuerbare Energien gewandt hat, konnten sich Photovoltaikanlagen immer größerer Beliebtheit erfreuen. Denn Photovoltaikanlagen sind nicht nur für ökologisch ambitionierte Menschen interessant, sondern etablierten sich als Geldanlagemöglichkeit. Diesen Umstand verdankt die Photovoltaikanlage nicht zuletzt dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Darin ist nämlich die garantierte Einspeisevergütung definiert.

Einspeisevergütung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen an Gebäuden

Inbetriebnahme bis 30 kWp bis 100 kWp bis 1.000 kWp über 1.000 kWp
ab 1.07.2010

(Sonderkürzung um 13 %)

34,05 Cent/kWh 32,39 Cent/kWh 30,65 Cent/kWh 25,55 Cent/kWh
ab 1.10.2010

(Sonderkürzung um 3 %)

33,03 Cent/kWh 31,42 Cent/kWh 29,73 Cent/kWh 24,79 Cent/kWh
ab 1.01.2011

(Degression i.H.v. 13%)

28,74 Cent/kWh 27,33 Cent/kWh 25,87 Cent/kWh 21,57 Cent/kWh

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Grundlagen der Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen

Der Staat hat aus umweltpolitischer Sicht ein Interesse daran, einen Großteil des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Um das gesteckte Ziel von 30 Prozent Ökostromanteil im Jahr 2020 erreichen zu können, setzte man auf die Einbeziehung von Privathaushalten in den Stromerzeugungsprozess. Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind in diesem Zusammenhang in den Mittelpunkt gerückt. Allerdings dürfen die Privathaushalte den mittels Photovoltaikanlage erzeugten Strom nicht für den Eigenverbrauch verwenden, sondern müssen ihn in das örtliche Stromnetz einspeisen. Um einen Anreiz für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu schaffen, wurde deshalb die garantierte Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert. Der örtliche Stromnetzbetreiber ist zur Abnahme des erzeugten Stroms verpflichtet und zahlt die festgeschriebene Einspeisevergütung über einem vertraglich definierten Zeitraum hinweg.

 

Erstaunlicherweise erlebte der Photovoltaiksektor bislang einen steten Aufstieg. Entsprechend der Degressionsgrundlagen, also der Abhängigkeit von der Zahl der zugebauten Photovoltaikanlagen, mussten deshalb immer wieder Kürzungen bei der Einspeisevergütung akzeptiert werden. Hinzu kommt, dass Photovoltaikanlagen in den Anschaffungskosten eine Entwicklungstendenz nach unten verfolgen. Die Amortisationszeit verkürzte sich zusehends. Entsprechend wurde mit Sonderkürzungen auch die Einspeisevergütung herabgesetzt.

TAZ schreibt - Notbremse beim Sonnenstrom

Die Förderung für Solarstrom in Deutschland wird weiter drastisch gekürzt – und alle Beteiligten sind damit zufrieden. Ab Juli 2011 wird es für Solarstrom 15 Prozent weniger Vergütung geben, wurde der taz gestern aus Regierungskreisen bestätigt. Am Jahresende soll dieser Preis noch einmal um 9 Prozent fallen, auf dann 22 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt nur für neu installierte Solaranlagen.

Quelle: http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/notbremse-beim-sonnenstrom/

Die Einspeisevergütung nach dem EEG 2011

Wie bei allen vorangegangenen Fassungen zur Regelung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagenbetreiber gibt es auch in der 2011er Auflage eine Abstufung der Einspeisevergütung in Abhängigkeit von der Leistungsstärke der Anlage. Ihnen allen ist jedoch die Degression von 13 Prozent gemeinsam.

 

Kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt werden mit einer Einspeisevergütung von 28,74 Cent pro Kilowattstunde Strom vergütet. Dies macht im Vergleich zum Vormonat ein Minus von 4,29 Cent aus.

Leistungsstärkere Photovoltaikanlagen sind zwar in der Anschaffung teurer, werden allerdings mit einer geringeren Einspeisungsvergütung versehen. Bei Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung beträgt die Entlohnung seit Januar 2011 27,33 Cent pro Kilowattstunde und liegt somit 4,09 Cent unter der Vergütung im Dezember 2010.

 

Betreibt man eine Photovoltaikanlage, die mehr als 100 Kilowatt Leistung erbringt, dabei jedoch unter einem Megawatt Leistungsstärke bleibt, so erhält man pro eingespeister Kilowattstunde eine Garantievergütung von 25,86 Cent. Dies ist bei 13-prozentiger Degression eine Minderung um 3,87 Cent.

Größte Anlagen, die Leistungen von mehr als einem Megawatt schaffen, sind seit Januar 2011 mit einer Einspeisevergütung von 21,56 Cent pro Kilowattstunde belegt und liegen damit 3,23 Cent tiefer als Ende letzten Jahres.

 

Der größte Streit- und Kritikpunkt in der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wurde bereits im letzten Jahr durchgesetzt. War bislang auf Freiland- und Ackerflächen erzeugter Photovoltaikstrom mit einer Garantievergütung von 24,17 Cent pro Kilowattstunde entlohnt, so ist diese Förderung im letzten Jahr gänzlich gestrichen worden.

 

Die aktuelle Entwicklungstendenz bei der Einspeisevergütung zeigt weiterhin eine Talfahrt. Zwar war die nächste Kürzungswelle zunächst auf Anfang 2012 terminiert, allerdings kam vom Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kürzlich die Mitteilung, dass die nächste Senkung der Einspeisevergütung bereits im Juli diesen Jahres zu erwarten ist.

 

Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung darf man eine wesentliche Information nicht außer Acht lassen. Die neuen Einspeisevergütungen beziehen sich ausschließlich für nach Inkrafttreten der Gesetzfassung errichtete Anlagen. Die bereits unterzeichneten Verträge vorhandener Photovoltaikanlagen bleiben bis zum Vertragslaufzeitende unangetastet.