Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Spanien

Photovoltaikanlagen sind gerade in südlichen Regionen eine gute ökologische Alternative sowie eine Geldanlageoption. Schließlich ist die Sonneneinstrahlungsintensität maßgebend für die Effizienz eines solchen Systems. Gerade deshalb ist Spanien bei Photovoltaikanlagen auch in den oberen Rängen angesiedelt.

Die Bedeutung von Photovoltaikanlagen in Spanien

Spanien galt gerade wegen der äußerst günstigen Klimabedingungen und den förderspezifischen Besonderheiten lange Zeit als Vorreiter auf dem Gebiet des Photovoltaikstroms. Seitdem im Jahr 2008 jedoch das königliche Dekret, ein der deutschen Rechtsverordnung gleichzusetzendes Rechtssystem, überarbeitet wurde, ist die Photovoltaikförderung an die Einhaltung klarer Richtlinien und Begrenzungen geknüpft. Seit der ersten Überarbeitung im Jahr 2008 sind immer weitere Anpassungen erfolgt. In der Konsequenz ist die Photovoltaikförderung und damit verbunden die Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom kräftig gesunken.

Details zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Spanien

Wie in Deutschland hat man auch in Spanien die Höhe der Einspeisevergütung nach der Leistungsstärke der betreffenden Photovoltaikanlage gestaffelt. Ausschlaggebend ist dabei die maximale Leistungsfähigkeit.

Aktuell werden Dachanlagen mit bis zu 20 Kilowatt Leistung mit 34 Cent pro Kilowattstunde, von 20 Kilowatt bis 2 Megawatt sowie Freiflächenanlagen bis 20 Megawatt Spitzenleistung mit 32 Cent pro eingespeister Kilowattstunde belegt.

 

Allerdings ist derzeit die Neufassung des königlichen Dekrets zur Einspeisevergütung in der Diskussion. Lange wurde darüber spekuliert, ob die darin enthaltenen Kürzungen auch bereits bestehende Anlagen betreffen werden. In dieser Hinsicht kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Die Senkung der Einspeisevergütung betrifft ausschließlich solche Anlagen, deren Antrag auf Eintragung in das zuständige PREFO-Register erst nach Inkrafttreten des neuen Real Decreto eingegangen ist. In diesem Fall wird die Kürzung wahrscheinlich für Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen 45 Prozent und für Dachanlagen bei 25 Prozent liegen. Kleinstanlagen auf Dächern werden mit 20 prozentiger Kürzung belegt.

 

„Altanlagen“ sind von dem neuen königlichen Dekret insofern betroffen, dass ihre Förderung auf maximal 25 Jahre beschränkt ist. Danach ist ein Stromverkauf nach aktueller Strommarktlage angezeigt.

Laut Einschätzungen von Experten ist mit dem Wirkungseinsatz des neuen Dekrets nicht vor Juli 2011 zu rechnen. Der Grund hierfür liegt in den Antragsfristen, die für das erste und zweite Jahresquartal bereits angelaufen sind.