Das Einspeisevergütungssystem für Photovoltaikanlagen in der Schweiz

Mit der Kostendeckenden Vergütung für Solarstrom, kurz als KEV bezeichnet, hat man in der Schweiz eine Gesetzgebung geschaffen, die Einspeisungspauschalen abhängig von der Leistungsfähigkeit der Anlage sowie der Art ihres Baus definiert. Unterschieden wird hier zwischen Freianlagen, angebauten Photovoltaiksystemen, zum Beispiel als Dachaufbau und integrierten Photovoltaikanlagen, die andere Bausubstanzen eines Hauses ersetzen.

Geltende Einspeisevergütung ab Januar 2011 in der Schweiz

Die Einspeisevergütungsreform zum 1. Januar 2011 brachte eine gestaffelte Einspeisevergütung hervor, die sich in Abhängigkeit der Anlagenart und der Leistungsfähigkeit definiert.

 

Anlagen auf Freiflächen mit einer Leistungsstärke von unter zehn Kilowatt werden mit 42,7 Rappen, also ungefähr 36,06 Cent entlohnt. Zwischen zehn und 30 Kilowatt erhält man 39,3 Rappen, was etwa 30,02 Cent entspricht. Bei 30 bis 100 Kilowatt liegt der Betrag bei 34,3 Rappen, also 26,2 Cent. Große Anlagen zwischen 100 und 1.000 Kilowatt erhalten pro Kilowattstunde 30,5 Rappen, 23,3 Cent. Anlagen über 1.000 Kilowatt sollen zukünftig 28,9 Rappen, also 22,08 Cent erhalten. Derzeit ist diese Regel jedoch noch nicht in Kraft und es gilt die gleiche Einspeisevergütung, wie bei Anlagen bis 1.000 Kilowatt Leistung.

 

Bei Photovoltaikanlagen, die auf oder an ein Gebäude gebaut sind, ohne darin integriert zu sein, liegt die Einspeisevergütung etwas höher. Bis zehn Kilowatt werden 48,3 Rappen fällig. Dies sind 36,9 Cent. Zwischen zehn und 30 Kilowatt liegt die Einspeisevergütung bei 46,7 Rappen, sprich 35,68 Cent. Größere Anlagen bis 100 Kilowatt erwirtschaften 42,2 Rappen. Nach aktueller Tagesumrechnung entspricht dies 32,24 Cent. Größte Photovoltaikanlagen bis . Kilowatt und aktuell auch darüber sind mit 37,8 Schweizer Rappen entsprechend 28,88 Cent entlohnt.

 

Am höchsten ist die Einspeisevergütung der Schweiz bei Anlagen, die integriert sind, also Bauelemente ersetzen. Hier freut man sich bereits bei Kleinstanlagen bis zehn Kilowatt Leistung über 59,2 Rappen, 45,23 Cent. Zwischen zehn und 30 Kilowatt leistungsstarke Systeme erhalten 54,2 Rappen und somit 41,41 Cent. Bis 100 Kilowatt Leistung sind 45,9 Rappen, entsprechend 35,07 Cent fällig. Und Anlagen darüber erhalten immerhin noch 41,5 Rappen und somit 31,7 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Auch hier sind Photovoltaikanlagen über 1.000 Kilowatt Leistung noch nicht extra berechnet. Später dürfte die Förderung für solche Systeme bei 39,1 Rappen liegen. In Euro bedeutet dies 29,87 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.